Phishing-Warnungen

Aktuelle Warnhinweise und Infos über typische Phishing-Tricks

Schützen Sie Ihr Konto und Ihre Kreditkarte vor dem Zugriff durch Betrüger. Lesen Sie unsere aktuellen Phishing-Warnungen und informieren Sie sich über typische Betrugsmaschen bzw. Phishing-Tricks. Wenden Sie sich unverzüglich an Ihre Aachener Bank eG, sobald Sie einen Betrug durch Phishing vermuten. Sperren Sie außerdem Ihren Zugang zum OnlineBanking bzw. Ihre Kreditkarte.

Aktuelle Phishing-Warnungen

Die aktuellen Warnhinweise im Überblick

Meldungen 2025
Datum Thema
01.03.2025

> Phishing-SMS zur Aktualisierung des SecureGo-Verfahrens

Wir warnen vor Phishing-SMS, in denen Betrüger dazu auffordern, einem Link zu folgen, um das SecureGo-Verfahren zu aktualisieren.

14.02.2025

> Telefonanruf mit Aufforderung zur Online-Überweisung

Betrüger versuchen, Bankkunden am Telefon zu einer Online-Überweisung zu bewegen. Als Vorwand dient ein angeblicher Sicherheitsvorfall.

25.01.2025

> Phishing-E-Mail mit Aufforderung zur Verifizierung einer Überweisung

Betrüger versuchen, per E-Mail an Daten argloser Bankkunden zu gelangen. Als Vorwand dient eine angebliche Online-Überweisung.


Typische Phishing-Tricks

Phishing-Masche – Falscher Polizeibeamter

Betrüger geben sich als Polizeibeamte aus und bringen Senioren dazu, Bargeld und andere Wertgegenstände auszuhändigen. Dabei nehmen sie telefonisch Kontakt zu ihren Opfern auf. Mittels Telefonnummermanipulation lassen die Betrüger dann die Rufnummer 110 oder die örtliche Polizeidienststellennummer auf dem Bildschirm angerufener Telefone erscheinen.

Angebliche Gefahr soll zur Aushändigung der Wertsachen bewegen

Die Betrüger verwickeln ältere Menschen in ein Gespräch und erfinden Geschichten, die diese dazu bringen sollen, ihre Wertsachen zu übergeben. Ein Beispiel: Es wurde ein Einbrecher geschnappt, der eine Adressenliste mit sich führte, auf der auch der Name der angerufenen Person stand. Aus Sicherheitsgründen solle diese nun ihre Wertgegenstände einem angeblichen Kollegen aushändigen.

Die Angerufenen werden zum Teil auch aufgefordert, zu ihrer Bank zu gehen, um sämtliche Ersparnisse abzuheben. Dabei behaupten die Betrüger, dass sogar Bankmitarbeiter in die kriminellen Machenschaften verwickelt seien, weshalb die Senioren ihnen gegenüber nichts verraten dürften, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.

Gehen Sie nicht auf die Forderungen der Betrüger ein

Empfänger solcher Telefonanrufe sollten nicht auf die Forderungen eingehen und keinesfalls Bargeld und andere Wertgegenstände an Fremde aushändigen. Sollten Sie auf eine solche Forderung eingegangen sein, empfehlen wir Ihnen, den Schaden bei der Polizei anzuzeigen und Kontakt mit Ihrer Aachener Bank eG aufzunehmen.

Abwehr der Phishing-Attacke

Ihre Aachener Bank eG versendet grundsätzlich keine E-Mails, in denen Kunden dazu aufgefordert werden, ihre Kontodaten einzugeben. Ihre Aachener Bank eG wird auch niemals zu Test- oder Sicherheitszwecken Anfragen an Sie stellen. Derartige E-Mails, Anfragen und Transaktionen sind Betrugsversuche. Der beste Schutz vor Angriffen ist deshalb, derartige E-Mails ungeöffnet zu löschen. Grundsätzlich sollten Sie niemals einen in der E-Mail enthaltenen Link anklicken oder beigefügte Dateianhänge öffnen. Seien Sie zudem stets aufmerksam und wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Aachener Bank eG. Wenn Sie vermuten, Opfer eines Phishing-Angriffs geworden zu sein, sollten Sie Ihren Online-Zugang umgehend sperren lassen und Kontakt mit Ihrer Aachener Bank eG aufnehmen.

Vertrauenswürdige Geräte einrichten

Verbesserung der Sicherheit im OnlineBanking

Für Ihre größtmögliche Sicherheit beim OnlineBanking müssen Sie beim Login nicht nur Ihre Zugangsdaten eingeben, sondern die Anmeldung auch mit Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren freigeben. Um das Banking auch am heimischen Computer sicher zu machen, können Sie nach der Freigabe außerdem das verwendete Gerät als vertrauenswürdig einstufen. In diesem Fall wird ein Cookie in Ihrem Browser gespeichert und die Freigabe mit Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren entfällt fortan bei Nutzung des Geräts fürs Banking. Wird dieser Cookie gelöscht, müssen Sie den Login wieder mit Ihrem Sicherheitsverfahren freigeben.

Dieses Vorgehen betrifft nur den Login über den Browser und nicht die Nutzung der VR Banking App.

In folgenden Fällen müssen Sie auch weiterhin beim Login in Ihr OnlineBanking eine Freigabe mit Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren erteilen:

  • wenn Sie sich mit einem Gerät zum ersten Mal in Ihrem OnlineBanking einloggen,
  • wenn Sie kürzlich die Cookies gelöscht haben,
  • wenn Sie Ihren Browser so eingestellt haben, dass nach jeder Sitzung die Cookies gelöscht werden oder Cookies grundsätzlich nicht zugelassen werden,
  • wenn Sie ein privates Tab verwenden oder
  • wenn Sie Firewalls oder bestimmte Browser-Plugins benutzen, die Einfluss auf die Speicherung von Cookies nehmen.

Vorschrift der EU-Zahlungsdiensterichtlinie

Auch bei Einstufung Ihres Geräts als vertrauenswürdig müssen Sie weiterhin alle 90 Tage den Login mit Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren freigeben. Dies ist in der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) gesetzlich vorgeschrieben, um das Online-Banking möglichst sicher zu gestalten.